Energiekosten für gemeinnützige Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit
Information von Sport Austria für unsere Mitgliedsvereine.
Sehr geehrte Vereinsverntwortliche,
als Sport Austria sind wir in Kooperation mit dem Österreichischen Tennisverband dabei einen von der Steuerberatungskanzlei "TPA" aufbereiteten Leitfaden zum Energiekostenzuschuss der Bundesregierung für Unternehmen zu entwickeln. In diesem "Förderprogramm" werden auch gemeinnützige Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit antragsberechtigt sein. Ob bei einem gemeinnützigen Verein eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, ist in jedem Fall einzeln durch Expert:innen (z.B. Steuerberater:innen) zu beurteilen.
Leider ist die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss noch immer nicht publiziert und wesentliche Details zum Energiekostenzuschuss sind daher bis heute unklar. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, werden wir den Leitfaden finalisieren und Ihnen zukommen lassen.
Voranmeldung zur Beantragung des Energiekostenzuschusses ab Montag, 7.11. 2022 möglich!
Ab Montag, den 7. bis Montag, 21. November 2022 ist eine Voranmeldung für Unternehmen/Verbände/Vereine im Fördermanager der aws möglich. Die Voranmeldung ist durch das Unternehmen/den Verband/den Verein selbst vorzunehmen.
Diese erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Es soll das Prinzip first come - first served gelten, angesichts der beschränkten Budgetmittel ist daher Eile geboten.
Folgende Daten werden erforderlich sein (eine Registrierung im Fördermanager selbst ist offensichtlich nicht zwingend):
- Information zum/zur Förderungswerber:in (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Verbänden/Vereinen)
- Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu, ohne Berechnung)
- Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen/Verband/Verein
- die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)
Antragstellung für Zuschuss ab 22.11.2022
Nach erfolgter Voranmeldung kann pro Unternehmen/Verband/Verein nur ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab 22.11.2022 über den Fördermanager der aws möglich sein. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen.
Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei der Antragstellung vorgelegten Unterlagen.
Nähere Details finden Sie auch auf der website der aws:
https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
Für weitere Infos verweisen wir auf den TPA Webcast - abrufbar unter