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Bogenklassen & Ausrüstung nach WA

Bogenklassen & Ausrüstung nach WA - Bogensportinfo

Kapitel 22 Ausrüstung der Schützen

Dieser Artikel legt die Art der Bogenausrüstung fest, die bei WA-Wettbewerben benutzt werden darf. Es liegt in der Verantwortung des Schützen, Ausrüstungsgegenstände zu verwenden, die den Regeln entsprechen. Jeder Wettkämpfer, der Ausrüstungsgegenstände benutzt, die gegen die WA-Regeln verstoßen, kann aus der Wertung genommen werden. Nachfolgend werden die besonderen Bestimmungen beschrieben, die für die einzelnen Disziplinen gelten, und anschließend die allgemeinen Bestimmungen, die für alle Disziplinen gelten. Die Bekleidungsvorschriften in Buch 3, Artikel 20.1 finden Anwendung.

22.1. Recurve-Disziplin

Für die Recurve-Disziplin sind folgende Ausrüstungsgegenstände zugelassen:

•22.1.1. Ein Bogen ganz gleich welcher Art, solange er den anerkannten Prinzipien und der Bedeutung des Wortes „Bogen“ bei Scheibenwettkämpfen entspricht, nämlich ein Gerät, welches aus einem Griff, Mittelstück (kein Durchschusstyp) und zwei flexiblen Wurfarmen, deren Enden jeweils mit einer Sehnenkerbe versehen sind, besteht. Der Bogen wird zum Gebrauch mit einer einzigen Sehne gespannt, die direkt zwischen den beiden Sehnenkerben verläuft. Beim Schießen wird er mit einer Hand am Griff gehalten, während die Finger der anderen Hand die Sehne ausziehen und lösen.

•22.1.1.1. Mehrfarbige Mittelstücke sowie Markenzeichen auf der Innenseite des oberen und unteren Wurfarms oder auf dem Mittelstück sind zulässig.

•22.1.1.2. Mittelstücke mit einem Bügel sind zulässig, vorausgesetzt, der Bügel berührt nicht ständig die Hand oder das Handgelenk des Wettkämpfers.

•22.1.2. Eine Sehne aus einer beliebigen Anzahl an Fäden,

•22.1.2.1. die verschiedenfarbig und aus dem gewählten Material sein darf. Sie kann versehen sein mit einer Mittelwicklung für die Zugfinger, ein oder zwei Nockpunktmarken, an denen zusätzliche Wicklung(en) angebracht werden dürfen, um die Pfeilnocke aufzunehmen und um die Nockpunktmarken festzulegen. An den beiden Sehnenenden befindet sich je eine Schlinge, die beim Spannen des Bogens in die Sehnenkerben eingehängt wird. Zusätzlich darf auf der Sehne eine Vorkehrung angebracht werden, die als Lippen- oder Nasenmarkierung dient. Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des Wettkämpfers enden. Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch ein Peepsight (Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel aufweisen.

•22.1.3. Eine Pfeilauflage, die verstellbar sein kann und über mehr als eine vertikale Halterung verfügen darf, ist erlaubt.

•22.1.3.1. Ein beliebiger beweglicher Druckpunkt, Pfeilanlage oder Anlageplatte dürfen sich am Bogen befinden, vorausgesetzt, sie sind nicht elektrisch oder elektronisch und stellen keine zusätzliche Zielhilfe dar. Der Druckpunkt darf sich nicht mehr als 4 cm hinter (innen in Richtung Wettkämpfer) dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden (4 cm Overdraw).

•22.1.4. Ein Hilfsmittel zur Auszugskontrolle, hörbar, tastbar oder sichtbar, aber weder elektrisch noch elektronisch, darf verwendet werden.

•22.1.5. Ein Visier zum Zielen ist erlaubt.

•22.1.5.1. Es darf kein Prisma, keine Linse und keine andere Vergrößerungsvorkehrung, keine Wasserwaage und auch keine elektrische oder elektronische Einrichtung enthalten, und es darf nicht über mehr als einen Zielpunkt verfügen. Lange faseroptische Visierfäden müssen sich nach 2 cm biegen, wobei sich das andere Ende des Fadens nicht in der Zielrichtung des Wettkämpfers befinden darf.

•22.1.5.2. Die Gesamtlänge des Visierrings oder Visierpunkts (Tunnel, Röhre, Visierstab oder irgendeine andere Verlängerung) darf 2 cm in Zielrichtung des Wettkämpfers nicht überschreiten.

•22.1.5.3. Ein Visier, das am Bogen zum Zielen angebracht ist, darf sowohl eine Höhen- als auch eine Seitenverstellung haben. Es unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Ein Vorbau, an dem das Visier befestigt ist, ist erlaubt;
  • Eine Platte des Herstellers oder ein Klebestreifen mit einem Satz der üblichen Entfernungseinstellungen des Wettkämpfers kann als Hilfe zur Einstellung am Visier angebracht werden, darf jedoch keinerlei zusätzliche Hilfe bieten;
 

•22.1.5.4. Auf Kursen mit unbekannten Entfernungen darf kein Teil des Visiers verändert werden, um als Entfernungsmesser dienen zu können.

•22.1.5.5. Die Wettkämpfer dürfen ihre Visiereinstellungen im Kurs mitführen, nämlich ein einziger Referenzpunkt für jede Entfernung. Mehrere Markierungen zur Verwendung als mögliche Hilfe zur Entfernungsmessung sind nicht zulässig.

•22.1.6. Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer am Bogen sind erlaubt,

•22.1.6.1. vorausgesetzt, sie:

  • dienen nicht als Sehnenführung;
  • berühren nichts als den Bogen;
  • stellen keine Gefahr oder Behinderung für andere Wettkämpferdar.

•22.1.7. Pfeile jeder Art dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheibenauflagen und Scheiben an.

•22.1.7.1. Ein Pfeil besteht aus einem Schaft mit Spitze, Nocke, Befiederung und, wenn gewünscht, Bemalung. Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm (Pfeilumwicklungen („Wraps“) unterliegen dieser Einschränkung nicht, dürfen jedoch nicht länger als 22 cm sein, gemessen vom tiefsten Punkt der Nocke bis zum Ende der Pfeilumwicklung); der Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen. Alle Pfeile eines Wettkämpfers müssen auf dem Schaft seinen Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile, die in einer Passe benutzt werden, müssen identisch sein und die gleiche Art und Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen. Tracer Nocks (elektrisch/elektronisch beleuchtete Nocken) sind nicht erlaubt.

•22.1.8. Fingerschutz in Form von Fingertape, Schießhandschuh (mit oder ohne Handgelenkband), Fingertab oder einer Kombination aus unterschiedlichen Fingerschutz-Elementen zum Ziehen und Lösen der Sehne ist erlaubt, vorausgesetzt, er enthält keine Hilfsmittel zum Ziehen und Lösen der Sehne.

•22.1.8.1. Der Fingerschutz darf beinhalten: eine Ankerplatte zu Ankern, Daumen- oder Fingerauflagen für die Nicht-Zugfinger, Fingerschlaufen um die Finger zur Befestigung des Fingerschutzes an der Hand, Fingertrenner, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern, Tabplatte/n zum Zusammenhalten des Tabmaterials/der verschiedenen Lagen und Erweiterungen der Platte zur gleichbleibenden Handplatzierung. Der Fingerschutz kann aus einer beliebigen Anzahl an Lagen und Materialien bestehen. Kein Teil des Fingerschutzes darf sich zwischen Daumen und Fingern um die Hand erstrecken oder über das Handgelenk hinaus und darf auch nicht die Beweglichkeit des Handgelenks einschränken. An der Bogenhand darf ein normaler Handschuh, Fäustling oder Ähnliches getragen werden, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein.

•22.1.9. Ferngläser, Ferngläser mit Stativ und andere Sehhilfen zum Erkennen der geschossenen Pfeile dürfen verwendet werden,

•22.1.9.1. sofern sie keine sichtbaren Skalen oder Markierungen haben, die zur Entfernungsmessung verwendet werden können. Die Markierungen müssen derart abgedeckt sein, dass sie vom Wettkämpfer weder gesehen noch gefühlt werden können, darin eingeschlossen die Markierungen des Herstellers, wenn sich diese bei Drehen des Fokussierungsrads bewegen.

•22.1.9.2. Gewöhnliche Brillen, Schießbrillen oder Sonnenbrillen dürfen getragen werden. Keiner dieser Artikel darf mit einer Mikrolochlinse oder einer ähnlichen Ausstattung versehen sein, noch darf er eine Markierung, die in irgendeiner Weise als Zielhilfe dienen kann, aufweisen.

•22.1.9.3. Muss der Schütze sein nicht als Zielauge dienendes Auge oder das Brillenglas für dieses Auge abdecken, so kann er Folie oder Klebeband verwenden, um seine Sicht einzuschränken oder er darf eine Augenklappe verwenden.

•22.1.10. Zubehörartikel sind zugelassen:

•22.1.10.1. einschließlich Armschutz, Brustschutz, Bogenschlinge, Fingerschlinge, Gürtel-, Hüft- oder Bodenköcher. Hilfsmittel, um einen Fuß oder einen Teil des Fußes zu erhöhen, auch als Teil des Schuhs, sind erlaubt, solange sie andere Wettkämpfer am Pflock nicht behindern und nicht mehr als 2 cm über die Schuhsohle hinausragen. Wurfarmdämpfer sind ebenfalls erlaubt. Hilfsmittel zur Anzeige des Windes (nicht elektrisch oder elektronisch) dürfen an der Ausrüstung, die am Pflock verwendet wird, befestigt werden (z.B. leichte Fäden).

 

22.2. Compound-Disziplin

Für die Compound-Disziplin sind die folgenden Ausrüstungsteile erlaubt. Zusätzliche Ausrüstungsgegenstände jeglicher Art, soweit sie nicht elektrisch oder elektronisch sind, die Sicherheit nicht gefährden und die anderen Wettkämpfer nach vernünftigem Ermessen nicht stören, sind zulässig.

•22.2.1. Ein Compoundbogen ist ein Bogen, dessen Mittelstück vom Durchschusstyp sein kann und dessen Auszug mechanisch durch ein System von Flaschenzugrollen oder Exzenterrollen verändert wird. Der Bogen wird mit einer oder mehreren Sehne(n) gespannt, die, je nach Konstruktionsprinzip, direkt zwischen den beiden Sehnenkerben der Wurfarme verlaufen oder an den Exzenterrollen, an den Bogenkabeln oder anders befestigt sind. Die Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht elektrisch oder elektronisch sein.

•22.2.1.1. Das Zuggewicht darf 60 lbs nicht überschreiten.

•22.2.1.2. Kabelabweiser sind erlaubt.

•22.2.1.3. Mittelstücke mit einem Bügel oder gespaltene Kabel sind zulässig, vorausgesetzt, diese berühren nicht ständig die Hand, das Handgelenk oder den Bogenarm des Wettkämpfers.

•22.2.1.4. Eine Bogensehne jeglicher Art, die mit mehreren Wicklungen für Nockpunkte versehen sein kann, sowie mit anderen Vorkehrungen wie z.B. Lippen- oder Nasenmarken, Peepsight (Lochvisier in der Sehne), Vorrichtung zur Ausrichtung des Peepsight, Schlingen für das Release, Sehnendämpfer, gewichte an der Bogensehne etc. ist erlaubt.

•22.2.1.5. Der Druckpunkt der Pfeilauflage, welche verstellbar sein kann, darf sich nicht weiter als 6 cm hinter (innen in Richtung Wettkämpfer) dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden (6 cm Overdraw).

•22.2.2. Auszugskontrollen, tastbar, hörbar und/oder sichtbar, dürfen verwendet werden, sofern sie nicht elektrisch oder elektronisch sind.

•22.2.3. Ein Visier, das am Bogen angebracht ist.

•22.2.3.1. darf sowohl eine Seiten- und eine Höhenverstellung als auch eine (Wasser-) Waage und/oder Vergrößerungslinsen und/oder Prismen enthalten. Zusätzlich darf eine Skala des Herstellers oder ein Klebestreifen mit einem Satz der üblichen Entfernungseinstellung des Wettkämpfers kann als Hilfe zur Einstellung am Visier angebracht werden.

•22.2.3.2. Die Zielpunkte dürfen ein Visierstab aus optischem Plastikfasermaterial sein, das wenn gewünscht durch ein chemisches Glühstäbchen erleuchtet sein kann. Das Glühstäbchen muss umhüllt sein, so dass andere Wettkämpfer nicht gestört werden.

•22.2.3.3. Das Visier darf lediglich auf bekannten Entfernungen über mehrere Zielpunkte und „Peep-Eliminator“-Einrichtungen verfügen.

•22.2.3.4. Auf unbekannten Entfernungen darf kein Teil des Visiers verändert werden, um als Entfernungsmesser dienen zu können.

•22.2.3.5. Die Wettkämpfer dürfen ihre Visiereinstellungen im Kurs mitführen, nämlich ein einziger Referenzpunkt für jede Entfernung. Mehrere Markierungen zur Verwendung als mögliche Hilfe zur Entfernungsmessung sind nicht zulässig.

•22.2.4. Eine Ablasshilfe darf benutzt werden, vorausgesetzt, sie ist nicht am Bogen befestigt. Jede Art von Fingerschutz darf verwendet werden.

22.2.5. Die folgenden Einschränkungen finden Anwendung:

  • Artikel 22.1.7. und Artikel 22.1.7.1.;
  • Artikel 22.1.8.1.;
  • Artikel 22.1.9., eingeschränkt durch Artikel 22.1.9.2.;
  • Artikel 22.1.10.1.;

 

22.3. Blankbogen-Disziplin

Für die Blankbogen-Disziplin sind folgende Ausrüstungsgegenstände zugelassen:

•22.3.1. Ein Bogen ganz gleich welcher Art, solange er den anerkannten Prinzipien und der Bedeutung des Wortes „Bogen“ bei Scheibenwettkämpfen entspricht, nämlich ein Gerät, welches aus einem Griff, Mittelstück (kein Durchschusstyp) und zwei flexiblen Wurfarmen, deren Enden jeweils mit einer Sehnenkerbe versehen sind, besteht. Der Bogen wird zum Gebrauch mit einer einzigen Sehne gespannt, die direkt zwischen den beiden Sehnenkerben verläuft. Beim Schießen wird er mit einer Hand am Griff gehalten, während die Finger der anderen Hand die Sehne ausziehen und lösen.Der Bogen wie oben beschrieben muss blank sein, mit Ausnahme der Pfeilauflage, und er muss frei sein von Herausstehendem, Visieren, Visiermarkierungen, sonstigen Markierungen, Flecken oder von Laminierungen (im Bereich des Bogenfensters), die als Zielhilfe dienen könnten. Der nicht gespannte Bogen mit allem erlaubten Zubehör muss durch ein Loch oder einen Ring von 12,2 cm Innendurchmesser +/- 0,5 mm passen.

•22.3.1.1. Mehrfarbige Mittelstücke sowie das Markenzeichen auf der Innenseite des oberen und unteren Wurfarms oder auf dem Mittelstück sind zulässig. Ist der Bereich im Bogenfenster jedoch so gefärbt, dass er als Zielhilfe verwendet werden könnte, muss er abgeklebt werden.

•22.3.1.2. Mittelstücke mit einem Bügel sind zulässig, vorausgesetzt, der Bügel berührt nicht ständig die Hand oder das Handgelenk des Wettkämpfers.

•22.3.2. Eine Sehne aus einer beliebigen Anzahl von Fäden,

•22.3.2.1. die verschiedenfarbig und aus dem gewählten Material sein darf. Sie kann versehen sein mit einer Mittelwicklung für die Zugfinger, ein oder zwei Nockpunktmarken, an denen zusätzliche Wicklung(en) angebracht werden dürfen, um die Pfeilnocke aufzunehmen und um die Nockpunktmarken festzulegen. Lippen- oder Nasenmarkierungen sind nicht zulässig. Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch ein Peepsight (Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel aufweisen.

•22.3.3. Eine Pfeilauflage, die verstellbar sein kann und über mehr als eine vertikale Halterung verfügen darf, ist erlaubt.

•22.3.3.1. Ein beliebiger beweglicher Druckpunkt, Pfeilanlage oder Anlageplatte darf sich am Bogen befinden, vorausgesetzt, er stellt keine zusätzliche Zielhilfe dar. Der Druckpunkt darf sich nicht mehr als 2 cm hinter (innen in Richtung Wettkämpfer) dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden (2 cm Overdraw).

•22.3.4. HilfsmittelzurAuszugskontrollesindnichtzulässig.

•22.3.5. Die Position der Finger an der Sehne und im Gesicht darf verändert werden.

•22.3.6. Stabilisatoren sind nicht zulässig.

•22.3.6.1. Eingebaute Schwingungsdämpfer sind zulässig, vorausgesetzt, sie verfügen nicht über Stabilisatoren.

•22.3.6.2. Zusätzliche Gewichte dürfen am unteren Teil des Mittelstücks angebracht werden. Alle Gewichte ungeachtet der Form müssen direkt, ohne Zwischenstück, Verlängerung, gewinkeltem Adapter oder Stoßdämpfer am Mittelstück befestigt werden.

•22.3.7. Pfeile jeder Art dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheiben an.

22.3.7.1. Ein Pfeil besteht aus einem Schaft mit Spitze, Nocke, Befiederung und, wenn gewünscht, Bemalung. Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm (Pfeilumwicklungen („Wraps“) unterliegen dieser Einschränkung nicht, dürfen jedoch nicht länger als 22 cm sein, gemessen vom tiefsten Punkt der Nocke bis zum Ende der Pfeilumwicklung); der Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen. Die Pfeile eines Wettkämpfers müssen auf dem Schaft seinen Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile, die in einer Passe benutzt werden, müssen identisch sein und die gleiche Art und Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen. Tracer Nocks (elektrisch/elektronisch beleuchtete Nocken) sind nicht erlaubt.

•22.3.8. Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tabs oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen und Lösen der Sehne ist erlaubt, vorausgesetzt, er enthält keine Hilfsmittel zum Halten, Ziehen und Lösen der Sehne.

•22.3.8.1. Ein Fingertrenner darf verwendet werden, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern. Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab) befestigt ist und zum Ankern dient, ist zulässig. Die Nähte müssen einheitlich in Bezug auf Farbe und Größe sein. Markierungen oder Linien können direkt auf dem Tab hinzugefügt werden oder sich auf einem Klebestreifen befinden, der auf dem Tab angebracht ist. Diese Markierungen müssen einheitlich sein in Bezug auf Größe, Form und Farbe. Zusätzliche Informationen oder Markierungen sind nicht zulässig. An der Bogenhand darf ein normaler Handschuh, Fäustling oder Ähnliches getragen werden, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein.

•22.3.9. Ferngläser, Ferngläser mit Stativ und andere Sehhilfen zum Erkennen der geschossenen Pfeile dürfen verwendet werden,

•22.3.9.1. sofern sie keine sichtbaren Skalen oder Markierungen haben, die zur Entfernungsmessung verwendet werden können. Die Markierungen müssen derart abgedeckt sein, dass sie vom Wettkämpfer weder gesehen noch gefühlt werden können, darin eingeschlossen die Markierungen des Herstellers, wenn sich diese bei Drehen des Fokussierungsrads bewegen.

•22.3.9.2. Gewöhnliche Brillen, Schießbrillen oder Sonnenbrillen dürfen getragen werden. Keiner der Artikel darf mit einer Mikrolochlinse oder einer ähnlichen Ausstattung versehen sein, noch darf er eine Markierung, die in irgendeiner Weise als Zielhilfe dienen kann, aufweisen.

•22.3.9.3. Muss der Schütze sein nicht als Zielauge dienendes Auge oder das Brillenglas für dieses Auge abdecken, so kann er Folie oder Klebeband verwenden, um seine Sicht einzuschränken oder er darf eine Augenklappe verwenden.

•22.3.10. Zubehörartikel sind zugelassen:

•22.3.10.1. einschließlich Armschutz, Brustschutz, Bogenschlinge, Fingerschlinge, Gürtel-, Rücken-, Hüft- oder Bodenköcher. Hilfsmittel, um einen Fuß oder einen Teil des Fußes zu erhöhen, auch als Teil des Schuhs, sind erlaubt, solange sie andere Wettkämpfer am Pflock nicht behindern und nicht mehr als 2 cm über die Schuhsohle hinausragen. Wurfarmdämpfer sind ebenfalls erlaubt.

 

•22.4. Instinktivbogen-Disziplin

Für die Instinktivbogen-Disziplin sind die folgenden Ausrüstungsgegenstände zugelassen:

•22.4.1. Ein Bogen ganz gleich welcher Art, solange er den anerkannten Prinzipien und der Bedeutung des Wortes „Bogen“ bei Scheibenwettkämpfen entspricht, nämlich ein Gerät, welches aus einem Griff, Mittelstück (kein Durchschusstyp) und zwei flexiblen Wurfarmen, deren Enden jeweils mit einer Sehnenkerbe versehen sind, besteht. Das Mittelstück besteht aus natürlichem oder Material auf Harzbasis (z.B. Holz, Bambus, Horn, Stoff, Fiberglas, und ein Teil des Mittelstücks kann Karbon/Graphit oder Metall enthalten). Das Mittelstück muss entweder aus verschiedenen Schichten oder aus einem Stück Holz bestehen. Der Bogen kann zerlegbar sein und darf nur werksseitig eingesetzte Beschläge für die Wurfarme, Visier- und Dämpferbefestigungen und Buchsen für Stabilisatoren enthalten. Der Bogen darf einen verstellbaren Wurfarm zum Einstellen des Tillers haben, darf aber keine verstellbaren Wurfarmtaschen zum Verändern des Zuggewichtes haben. Das Mittelstück kann dünne synthetische Laminate bis zu einer Dicke von 6 mm zur Verwendung als Wurfarm-/Wurfarmtaschenschutz zur baulichen Verwendung im Mittelstück enthalten, jedoch darf nicht mehr als ein Viertel des Mittelstücks aus Metall oder synthetischem Material bestehen. Das Mittelstück muss Holz oder Bambus enthalten. Bei nicht zerlegbaren Bögen sind Wurfarmlaminate aus jeglichem Material, die in das Mittelstück weiterlaufen, aus jedem Material erlaubt. Der Bogen wird zum Gebrauch mit einer einzigen Sehne gespannt, die direkt zwischen den beiden Sehnenkerben verläuft. Beim Schießen wird er mit einer Hand am Griff gehalten, während die Finger der anderen Hand die Sehne ausziehen und lösen. Der Bogen wie oben beschrieben muss blank sein, mit Ausnahme einer Pfeilauflage, wie sie in Artikel 22.4.3. beschrieben ist, und er muss frei sein von Herausstehendem, Visieren, Visiermarkierungen, sonstigen Markierungen, Flecken oder von Laminierungen (im Bereich des Bogenfensters), die als Zielhilfe dienen könnten. Gewichte im Mittelstück sind zulässig, sofern sie während des Herstellungsverfahrens des Bogens eingebaut wurden und nicht danach. Diese Gewichte dürfen auf der Außenseite des Mittelstücks nicht sichtbar sein und müssen von Material bedeckt sein, das beim ursprünglichen Herstellungsverfahren angebracht wurde, und zwar ohne sichtbare Löcher, gefüllte Löcher, Deckschichten oder Abdeckungen, jedoch mit Ausnahme der Originaleinlage des Herstellers oder des eingelegten Logos des Herstellers (Intarsie).

•22.4.1.1. Mehrfarbige Mittelstücke sowie Markenzeichen auf der Innenseite des oberen und unteren Wurfarms sind zulässig. Ist der Bereich im Bogenfenster jedoch so gefärbt, dass er als Zielhilfe verwendet werden könnte, muss er abgeklebt werden.

•22.4.2. Eine Sehne aus einer beliebigen Anzahl an Fäden,

•22.4.2.1. die verschiedenfarbig und aus dem gewählten Material sein darf. Sie kann versehen sein mit einer Mittelwicklung für die Zugfinger, ein oder zwei Nockpunktmarken, an denen zusätzliche Wicklung(en) angebracht werden dürfen, um die Pfeilnocke aufzunehmen und um die Nockpunktmarken festzulegen. An den beiden Sehnenenden befindet sich je eine Schlinge, die beim Spannen des Bogens in die Sehnenkerben eingehängt wird. Lippen- oder Nasenmarkierungen sind nicht zulässig. Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des Wettkämpfers enden. Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch ein Peepsight (Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel aufweisen.

•22.4.2.2. Außerdem sind Sehnendämpfer erlaubt, wenn diese mindestens 30 cm vom Nockpunkt entfernt sind.

•22.4.3. Eine Pfeilauflage, die nicht verstellbar sein darf.

•22.4.3.1. Die Pfeilauflage kann eine einfache, selbstklebende Plastikpfeilauflage sein, eine Federpfeilauflage, wie sie vom Hersteller angeboten wird, oder der Wettkämpfer kann die Unterkante des Bogenfensters (Shelf) verwenden, die mit jeder Art von Material (lediglich auf dem Shelf) ausgekleidet sein darf. Der vertikale Teil des Bogenfensters kann mit Material ausgekleidet sein, das nicht mehr als 1 cm über den aufliegenden Pfeil hinausreichen und nicht dicker als 3 mm sein darf, gemessen von der Stelle des Mittelteils, die sich direkt neben dem Material befindet. Andere Arten oder Pfeilauflagen sind nicht zulässig.

•22.4.4. Hilfsmittel zur Auszugskontrolle sind nicht zulässig.

•22.4.5. Die Position der Finger an der Sehne und im Gesicht darf nicht verändert werden.

•22.4.6. Pfeile jeder Art dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheibenauflagen und Scheiben an.

•22.4.6.1. Ein Pfeil besteht aus einem Schaft mit Spitze, Nocke, Befiederung und, wenn gewünscht, Bemalung. Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm (Pfeilumwicklungen („Wraps“) unterliegen dieser Einschränkung nicht, dürfen jedoch nicht länger als 22 cm sein, gemessen vom tiefsten Punkt der Nocke bis zum Ende der Pfeilumwicklung), der Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen. Die Pfeile eines Wettkämpfers müssen auf dem Schaft seinen Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile, die in einer Passe benutzt werden, müssen identisch sein und die gleiche Art und Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen. Tracer Nocks (elektrisch/elektronisch beleuchtete Nocken) sind nicht erlaubt.

•22.4.7. Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tab oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen und Lösen der Sehne ist erlaubt, vorausgesetzt, er enthält keine Hilfsmittel zum Ziehen und Lösen der Sehne. Vom Wettkämpfer hinzugefügte Markierungen sind in der Instinktivbogen-Disziplin nicht zulässig, ungeachtet dessen, ob sie in Größe, Form und Farbe einheitlich sind oder nicht.

•22.4.7.1. Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab) befestigt ist und zum Ankern dient, ist nicht zulässig. Die Fingerposition des Schützen für das Lösen des Pfeils ist entweder der „mediterrane“ Griff (mit einem Finger über der Pfeilnocke) oder den Fingern direkt unter der Pfeilnocke (Zeigefinger nicht weiter als 2 mm unter der Nocke) mit einem festen Ankerpunkt. Der Schütze muss entweder mit dem mediterranen Griff oder mit den Fingern unter der Nocke schießen, darf jedoch nicht beide Techniken verwenden. Der Fingerschutz beim Schießen mit den Fingern unter der Nocke muss durchgehend sein oder aus verbundenen Flächen bestehen ohne die Möglichkeit, die Finger zu trennen. Beim Schießen mit dem mediterranen Griff kann ein Fingertrenner verwendet werden, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern.

•22.4.8. Ferngläser, Ferngläser mit Stativ und andere Sehhilfen zum Erkennen der geschossenen Pfeile dürfen verwendet werden:

•22.4.8.1. sofern sie für die anderen Wettkämpfer kein Hindernis darstellen.

sofern sie keine sichtbaren Skalen oder Markierungen haben, die zur Entfernungsmessung verwendet werden können. Die Markierungen müssen derart abgedeckt sein, dass sie vom Wettkämpfer weder gesehen noch gefühlt werden können, darin eingeschlossen die Markierungen des Herstellers, wenn sich diese bei Drehen des Fokussierungsrads bewegen.

•22.4.8.2. Gewöhnliche Brillen, Schießbrillen oder Sonnenbrillen dürfen getragen werden. Keiner der Artikel darf mit einer Mikrolochlinse oder einer ähnlichen Ausstattung versehen sein, noch darf er eine Markierung, die in irgendeiner Weise als Zielhilfe dienen kann, aufweisen.

•22.4.8.3. Muss der Schütze sein nicht als Zielauge dienendes Auge oder das Brillenglas für dieses Auge abdecken, so kann er Folie oder Klebeband verwenden, um seine Sicht einzuschränken oder er darf eine Augenklappe verwenden.

•22.4.9. Zubehörartikel sind zugelassen:

•22.4.9.1. einschließlich Armschutz, Brustschutz, Bogenschlinge, Fingerschlinge, Gürtel-, Rücken-, Hüft- oder Bodenköcher. Hilfsmittel, um einen Fuß oder einen Teil des Fußes zu erhöhen, auch als Teil des Schuhs, sind erlaubt, solange sie andere Wettkämpfer am Pflock nicht behindern und nicht mehr als 2 cm über die Schuhsohle hinausragen. Wurfarmdämpfer sind ebenfalls erlaubt. Pfeilköcher dürfen nicht am Bogen befestigt sein.

 

22.5. Langbogen-Disziplin

Für die Langbogen-Disziplin sind die folgenden Ausrüstungsgegenstände zugelassen:

•22.5.1. Der Bogen soll der traditionellen Form (Gestalt) eines Langbogens (oder eines amerikanischen Flachbogens) entsprechen, bei dem die Wurfarme so konzipiert sind, dass bei gespanntem Bogen die Sehne keinen Teil des Bogens außer die Sehnennocken berühren darf. Der Bogen kann aus zwei auseinandernehmbaren Teilen bestehen, wobei beide Teile gleichlang sein müssen (Teilung im Bereich des Griffstücks/der Pfeilauflage), und der Bogen kann aus einem beliebigem Material oder mehreren Materialkomponenten gefertigt sein. Die Form des Griffes (lediglich im Bereich des Griffstücks) unterliegt keinen Einschränkungen und das Bogenfenster kann auf Zentrumschuss ausgeschnitten sein. Der Bogen muss frei sein von Herausstehendem, Visieren oder Visiermarkierungen, sonstigen Markierungen, Flecken oder Laminierungen (im Bereich des Bogenfensters), die als Zielhilfe dienen könnten. 22.5.1.1. Für Junioren und Damen muss der Bogen mindestens 150 cm lang sein, für Herren muss er wenigstens 160 cm lang sein. Die Länge wird bei gespanntem Bogen zwischen den Sehnennocken auf der Außenseite der Wurfarme gemessen.

•22.5.2. Eine Sehne aus einer beliebigen Anzahl von Fäden.

•22.5.2.1. Die Sehne kann verschiedenfarbig und aus dem gewählten Material sein. Sie kann versehen sein mit einer Mittelwicklung für die Zugfinger, ein oder zwei Nockpunktmarken, an denen zusätzliche Wicklung(en) angebracht werden dürfen, um die Pfeilnocke aufzunehmen und um die Nockpunktmarken festzulegen. An den beiden Sehnenenden befindet sich je eine Schlinge, die beim Spannen des Bogens in die Sehnenkerben eingehängt wird. Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des Wettkämpfers enden. Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch ein Peepsight (Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel aufweisen.

•22.5.2.2. Außerdem sind Sehnendämpfer erlaubt, wenn diese mindestens 30 cm vom Nockpunkt entfernt sind.

•22.5.3. Pfeilauflage. Verfügt der Bogen über eine Aussparung für den Pfeil (Shelf), darf diese als Pfeilauflage verwendet werden und mit jeder Art von Material (lediglich im Shelf) ausgekleidet sein. Der vertikale Teil des Bogenfensters kann mit Material ausgekleidet sein, das nicht mehr als 1 cm über den aufliegenden Pfeil hinausreichen und nicht dicker als 3 mm sein darf, gemessen von der Stelle des Mittelteils, die sich direkt neben dem Material befindet.

•22.5.4. Die Position der Finger an der Sehne und im Gesicht darf nicht verändert werden.

•22.5.5. Gewichte, Stabilisatoren oder Schwingungsdämpfer am Bogen sind nicht erlaubt. Gewichte im Mittelstück sind zulässig, sofern sie während des Herstellungsverfahrens des Bogens eingebaut wurden und nicht danach. Diese Gewichte dürfen auf der Außenseite des Mittelstücks nicht sichtbar sein und müssen von Material bedeckt sein, das beim ursprünglichen Herstellungsverfahren angebracht wurde, und zwar ohne sichtbare Löcher, gefüllte Löcher, Deckschichten oder Abdeckungen, jedoch mit Ausnahme der Originaleinlage des Herstellers oder des eingelegten Logos des Herstellers (Intarsie).

•22.5.6. Es sind ausschließlich Holzpfeile erlaubt mit den folgenden Merkmalen:

•22.5.6.1. Ein Pfeil besteht aus einem Schaft mit einer Spitze, einer Nocke, Befiederung und, wenn gewünscht, Bemalung. Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm (Pfeilumwicklungen („Wraps“) unterliegen dieser Einschränkung nicht, dürfen jedoch nicht länger sein als 22 cm, gemessen vom tiefsten Punkt der Nocke bis zum Ende der Pfeilumwicklung); der Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen. Die Pfeile eines Wettkämpfers müssen auf dem Schaft seinen Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile, die in einer Passe benutzt werden, müssen identisch sein und die gleiche Art und Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen.

•22.5.6.2. Es werden Feldspitzen, kugelförmig oder konisch, für Holzpfeile verwendet.

•22.5.6.3. Die Befiederung besteht ausschließlich aus Naturfedern.

•22.5.7. Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tabs oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen und Lösen der Sehne ist erlaubt, vorausgesetzt, er enthält keine Hilfsmittel zum Halten, Ziehen und Lösen der Sehne.

•22.5.7.1. Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab) befestigt ist und zum Ankern dient, ist nicht zulässig. Die Fingerposition des Schützen für das Lösen des Pfeils ist entweder der „mediterrane“ Griff (mit einem Finger über der Pfeilnocke) oder den Fingern direkt unter der Pfeilnocke (Zeigefinger nicht weiter als 2 mm unter der Nocke) mit einem festen Ankerpunkt. Der Schütze muss entweder mit dem mediterranen Griff oder mit den Fingern unter der Nocke schießen, darf jedoch nicht beide Techniken verwenden. Der Fingerschutz beim Schießen mit den Fingern unter der Nocke muss durchgehend sein oder aus verbundenen Flächen bestehen ohne die Möglichkeit, die Finger zu trennen. Beim Schießen mit dem mediterranen Griff kann ein Fingertrenner verwendet werden, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern.

•22.5.8. Ferngläser, Ferngläser mit Stativ und andere Sehhilfen zum Erkennen der geschossenen Pfeile dürfen verwendet werden:

•22.5.8.1. sofern sie keine sichtbaren Skalen oder Markierungen haben, die zur Entfernungsmessung verwendet werden können. Die Markierungen müssen derart abgedeckt sein, dass sie vom Wettkämpfer weder gesehen noch gefühlt werden können, darin eingeschlossen die Markierungen des Herstellers, wenn sich diese bei Drehen des Fokussierungsrads bewegen.

•22.5.8.2. Gewöhnliche Brillen, Schießbrillen oder Sonnenbrillen dürfen getragen werden. Keiner der Artikel darf mit einer Mikrolochlinse oder einer ähnlichen Ausstattung versehen sein, noch darf er eine Markierung, die in irgendeiner Weise als Zielhilfe dienen kann, aufweisen.

•22.5.8.3. Muss der Schütze sein nicht als Zielauge dienendes Auge oder das Brillenglas für dieses Auge abdecken, so kann er Folie oder Klebeband verwenden, um seine Sicht einzuschränken oder er darf eine Augenklappe verwenden.

•22.5.9. Zubehörartikel sind zugelassen:

•22.5.9.1. einschließlich Armschutz, Brustschutz, Bogenschlinge, Fingerschlinge, Gürtel-, Rücken-, Hüft- oder Bodenköcher. Hilfsmittel, um einen Fuß oder einen Teil des Fußes zu erhöhen, auch als Teil des Schuhs, sind erlaubt, solange sie andere Wettkämpfer am Pflock nicht behindern und nicht mehr als 2 cm über die Schuhsohle hinausragen. Pfeilköcher dürfen nicht am Bogen befestigt sein.

 

22.6. Zubehörartikel für alle Disziplinen

Für Wettkämpfer aller Disziplinen sind folgende Ausrüstungsgegenstände nicht zugelassen:

•22.6.1. Jegliche elektronischen oder elektrischen Geräte, die an der Ausrüstung des Wettkämpfers befestigt werden können.

•22.6.2. Jegliche elektronischen Kommunikationsmittel (darin eingeschlossen Mobiltelefone), Kopfhörer oder geräuschdämmender Ohrenschutz überall im Kurs;

•22.6.3. Jegliche Art von Entfernungsmesser oder Hilfsmittel zum Entfernungsschätzen oder Winkelmessen, die nicht durch die aktuellen Regeln über die Ausrüstung der Wettkämpfer abgedeckt sind, sowie jede Art von schriftlichen Aufzeichnungen oder elektronischen Speichermedien, die zur Speicherung von Aufzeichnungen dienen. Ein Wettkämpfer darf die World Archery-Regeln oder Auszüge daraus mitführen.

•22.6.4. Jeglicher Ausrüstungsgegenstand eines Wettkämpfers, der hinzugefügt oder abgeändert worden ist, um Entfernungsmessen oder Winkelmessen zu ermöglichen. Die normale Ausrüstung darf nicht ausdrücklich zu diesem Zweck verwendet werden.

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